Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei in Esslingen liegt im Arbeitsrecht.
Im Arbeitsrecht beraten wir Arbeitgeber und Betriebsräte als auch Arbeitnehmer.
Durch die Kenntnis der arbeitsrechtlich unterschiedlichen Standpunkte und Interessen der verschiedenen Parteien, haben wir einen Einblick in alle Aspekte des Arbeitsrechtes aus der Perspektive der jeweilig zu vertretenden Partei. Mit dieser Erfahrung können die Entscheidungen getroffen werden, welche vorteilhaft für die Mandantschaft sind.
Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, welches in vielerlei Hinsicht durch den Arbeitnehmerschutz bestimmt wird. Aus einer Anstellung ergeben sich sowohl für Angestellte als auch für Unternehmer unterschiedliche Rechte und Pflichten. Daher kann es auch immer wieder zu Streitigkeiten kommen. Wesentliche Themen sind hierbei die Kündigungsschutzklage, Auflösungsverträge sowie Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten. Einige dieser Streitpunkte können bereits vorab im Rahmen der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages vermieden werden. Sollte es dennoch zum Rechtsstreit kommen, empfiehlt sich ein versierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht können wir uns effektiv und zielführend für Ihre Rechte einsetzen. Mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen verfolgen wir das Ziel, Konflikte ohne einen Gang zum Arbeitsgericht zu lösen. Doch auch wenn es im Einzelfall zu einer Gerichtsverhandlung kommt, stehen wir Ihnen mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite.
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine Kündigung vorgelegt und Sie möchten gegen diese vorgehen? Bei Erhalt einer Kündigung muss in der Regel umgehend gehandelt werden. Erteilte Kündigungen sind grundsätzlich nur innerhalb der ersten drei Wochen nach Ihrem Zugang angreifbar. Ist diese Frist verstrichen, wird die Kündigung automatisch wirksam. Dies gilt selbst dann, wenn die Kündigung eigentlich unrechtmäßig ist. Aus diesem Grund ist es von essenzieller Bedeutung, schnellstmöglich einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Mit unserer Expertise in Esslingen und Stuttgart können wir verschiedene Möglichkeiten nutzen, um Sie vor einer ungerechtfertigten Kündigung zu schützen. Im Hinblick auf Kündigungen wird zwischen personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen sowie der Änderungskündigung unterschieden. Ein anwaltlicher Rat ist hierbei besonders empfehlenswert, um die jeweiligen Voraussetzungen zu prüfen und sich vor nachteiligen Regelungen zu schützen.
Viele Kündigungen sind aufgrund von inhaltlichen oder auch nur formellen Fehlern unwirksam. Zunächst ist die Wirksamkeit einer Kündigung zu prüfen. In diesem Zuge lässt sich auch die Zulässigkeit feststellen. Dabei liefert das Kündigungsschutzgesetz einige wertvolle Regelungen für Arbeitnehmer. Dieses Gesetz greift in allen Fällen, in welchen ein Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. Voraussetzung ist zudem, dass Sie länger als sechs Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie sich effizient und zielführend gegen eine Kündigung wehren. Je nach Einzelfall kann die Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung angestrebt werden. Weil die kurzen Fristen bei einer Kündigung besonders wichtig sind, sollten Sie im Falle einer Kündigung schnellstmöglich Kontakt zu uns aufnehmen. Unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen gerne weiter.
In der Regel wird ein Arbeitsverhältnis durch eine ordentliche Kündigung beendet. Hierbei kündigt eine Partei unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich geregelten Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis. Dem Arbeitgeber steht es frei, den Arbeitnehmer für den ganzen oder teilweisen Zeitraum der Kündigungsfrist freizustellen. Die Gründe können unterschiedlich sein, weshalb allgemein zwischen einer verhaltensbedingten, einer personenbedingten und einer betriebsbedingten Kündigung unterschieden wird. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung liegt der Grund in einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers, welches bereits ausdrücklich abgemahnt wurde. Bei einer personenbedingten Kündigung müssen die Gründe in dem Arbeitnehmer selbst liegen und es muss wahrscheinlich sein, dass sich diese in absehbarer Zeit nicht ändern. Eine betriebsbedingte Kündigung wird häufig ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber Kosten einsparen oder das Unternehmen umstrukturieren möchte.
Eine fristlose Kündigung wird regelmäßig auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet und beendet ein Arbeitsverhältnis sofort. Sie wird grundsätzlich nur dann ausgesprochen, wenn für eine der beiden Parteien das Abwarten der Kündigungsfrist unzumutbar wäre. Aufgrund des Arbeitnehmerschutzes ist eine fristlose Kündigung an besondere Voraussetzungen geknüpft. Für eine außerordentliche Kündigung muss zunächst ein triftiger Grund vorliegen. Dieser muss vom Arbeitgeber auch zweifelsfrei nachgewiesen werden. Eine fristlose Kündigung kann für den Arbeitnehmer eine vorübergehende Sperre des Arbeitslosengeldes nach sich ziehen. Sie haben eine außerordentliche Kündigung erhalten und möchten dagegen vorgehen? Unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Esslingen und Stuttgart hilft Ihnen und verteidigt Ihr Recht.
In Deutschland werden Arbeitnehmer durch das Kündigungsschutzgesetz vor einer unbegründeten oder ungerechtfertigten Kündigung geschützt. Der Gesetzgeber hat Arbeitnehmern mit der Kündigungsschutzklage eine Möglichkeit eröffnet, sich gezielt gegen eine Kündigung zu wehren. Diese muss jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Nur in Ausnahmefällen kann auch nach Ablauf dieser Frist noch geklagt werden. Aufgrund des nur sehr kurzen Zeitfensters ist es wichtig, schnellstmöglich nach Erhalt einer Kündigung unseren Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Wir reichen die Kündigungsschutzklage fristgerecht und unter Beachtung aller Formalitäten ein. Bei einer bereits abgelaufenen Frist können wir weiterhin prüfen, ob eine verspätete Klage in Ihrem individuellen Fall zugelassen wird.
Neben diesem allgemeinen Kündigungsschutz gibt es einen Sonderkündigungsschutz für besondere Personengruppen. Hierzu zählen in erster Linie Mitglieder des Betriebs- sowie Personalrats, schwerbehinderte Angestellte, schwangere Frauen sowie Arbeitnehmer, die sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Die Kündigung dieser Personengruppen ist an besondere Voraussetzungen geknüpft. Daher ist beispielsweise bei einer Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter die Zustimmung des jeweiligen Integrationsamts erforderlich.
Sie möchten als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorgehen? Oder haben als Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage erhalten und möchten sich verteidigen? Als Kanzlei für Arbeitsrecht in Esslingen und Stuttgart treten mit Engagement und Durchsetzungskraft für Ihre Rechte ein und erzielen auf diese Weise das für Sie bestmögliche Ergebnis.
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei in Esslingen liegt im Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht beraten wir Arbeitgeber und Betriebsräte als auch Arbeitnehmer.
Durch die Kenntnis der arbeitsrechtlich unterschiedlichen Standpunkte und Interessen der verschiedenen Parteien, haben wir einen Einblick in alle Aspekte des Arbeitsrechtes aus der Perspektive der jeweilig zu vertretenden Partei. Mit dieser Erfahrung können die Entscheidungen getroffen werden, welche vorteilhaft für die Mandantschaft sind.
Sie haben eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten und möchten sich dagegen wehren? In diesem Fall sollte schnell gehandelt und unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht herangezogen werden. Eine Abmahnung wird als Hinweis auf eine Pflichtverletzung in der Personalakte abgelegt und ist meist eine Vorstufe zur Kündigung des Arbeitnehmers. Sie dient in erster Linie dazu, den Arbeitnehmer zu einem vertragsgemäßen Verhalten zu bewegen. Dabei erfüllt sie eine Hinweisfunktion, eine Rügefunktion sowie eine Warnfunktion. Aus Angst vor den finanziellen Folgen kann sich bei Arbeitnehmern ein hoher Druck entwickeln. Aus diesem Grund sollten Sie sofort nach Erhalt einer Abmahnung unseren auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.
Wenn Sie die erhaltene Abmahnung für ungerechtfertigt halten, sollten Sie diese nicht einfach so hinnehmen. Die Rechtsprechung im Arbeitsrecht stellt grundsätzlich hohe Anforderungen an die Gültigkeit einer Abmahnung. Lassen Sie von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, ob die Abmahnung richtig erfolgt ist. In diesem Zusammenhang wird die Abmahnung auf ihre Gültigkeit geprüft. An dieser Stelle gehen wir mehreren Fragestellungen nach, um sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Wurde der Pflichtverstoß überhaupt begangen und ist dieser nachweisbar? Wurde die Abmahnung im Rahmen der Kompetenz ausgesprochen? Diesen und weiteren Fragestellungen widmen wir uns, um Ihrer Abmahnung bestens gerüstet gegenüberzutreten. Dabei wird grundsätzlich das Ziel verfolgt, das Unternehmen zur Rücknahme der Abmahnung aufzufordern.
Immer wieder müssen Unternehmen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz anmelden. Was in der Regel sehr fern ist, kann einen Arbeitnehmer mitunter irgendwann selbst treffen. Viele Arbeitnehmer können die Folgen einer Unternehmensinsolvenz nicht abschätzen. Daher stellen sich Fragen nach den zukünftigen Gehaltszahlungen sowie der Dauer der Weiterbeschäftigung. Um sich bestmöglich vor einem solchen Szenario zu schützen, können Sie bereits vorab auf Warnsignale achten. Ein erster Hinweis für finanzielle Schwierigkeiten und eine mögliche Krise eines Unternehmens sind ausbleibende Gehaltszahlungen. Sollten Sie diese wahrnehmen oder selbst davon betroffen sein, empfiehlt sich ein schnelles und unverzügliches Handeln.
Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers ist zunächst unsicher, wie viel Geld Arbeitnehmer noch aus Ihrem Arbeitsverhältnis zu erwarten haben. Dies hängt insbesondere davon ab, wann der jeweilige Anspruch entstanden ist. Ist der Anspruch bereits vor dem Insolvenzantrag entstanden, können Sie diesen einfordern. Um die Frist zu wahren, empfiehlt sich das Hinzuziehen unseres Rechtsanwalts für Arbeitsrecht. Ist der Anspruch dagegen erst nach dem Insolvenzantrag entstanden, fällt die Geldforderung in die Masseschulden. Diese werden im Rahmen der Insolvenz beglichen. Mit einem Anwalt für Arbeitsrecht können Sie sicherstellen, dass die jeweiligen Fristen eingehalten werden und Sie ausstehende Gehaltszahlungen einfordern. Gerne helfen wir Ihnen hierbei weiter.
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Entgelts. In Einzelfällen kommt es jedoch immer wieder zu Streitigkeiten rund um den zu zahlenden Lohn sowie die Auszahlung selbst. Streitpunkte können dabei an mehreren Stellen entstehen. Die Höhe des Grundlohns sowie der Zeitpunkt der Auszahlung werden in der Regel vorab vertraglich festgehalten. Im Hinblick auf zusätzliche Vergütungen sowie Zuschläge für Nach-, Schicht-oder Feiertagsarbeit kommt es jedoch regelmäßig zu Konflikten. Zudem kann auch die Auszahlung von Überstunden ein häufiges Streitthema sein.
Sie sind von einer solchen Lohnstreitigkeit betroffen oder haben Ihren Lohn überhaupt nicht erhalten? Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und sorgen für Klarheit. Zudem setzen wir Ihren Anspruch durch, sodass Sie keine finanziellen Nachteile fürchten müssen. Ausbleibende Lohnzahlungen können die Existenz von Arbeitnehmern gefährden. Aus diesem Grund nehmen wir diese Thematik sehr ernst und unterstützen Sie bestmöglich. Bei der Strategieentwicklung sowie den Verhandlungen werden individuelle Ausschlussfristen aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag beachtet.
Ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden, um wirksam zu sein. Dennoch ist die Schriftform dringend zu empfehlen, da sie eine wichtige Beweisfunktion hat. Die Rechte und Pflichten beider Parteien können eindeutig bestimmt und festgehalten werden. Zudem müssen Arbeitgeber die Vorschriften des Nachweisgesetzes befolgen und die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen. In Deutschland herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit, weshalb es nur wenige Einschränkungen bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen gibt. Ob der Vertrag kurz und knapp oder umfangreich ist, bestimmt sich nach den gewünschten Inhalten im Einzelfall.
Arbeitgeber unterstützen wir mit unserer Fachexpertise bei der Gestaltung der Arbeitsverträge. Wir treffen geeignete Regelungen, um Diskussionen sowie arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen bestmöglich vorzubeugen. Dabei berücksichtigen wir sämtliche arbeitsrechtliche sowie individuelle tarifrechtliche Regelungen. In diesem Zusammenhang lassen sich auch Regelungen zu Befristungen treffen.
Sie sind Arbeitnehmer und Ihr potenzieller Arbeitgeber hat Ihnen einen ersten Vertragsentwurf zugesendet und Sie sind sich bezüglich der gewählten Formulierungen unsicher? Arbeitsverträge können viele ungewünschte Details erhalten, welche nicht so leicht zu entdecken sind. Gerne prüfen wir die einzelnen Vertragsinhalte sowie spezifischen Formulierungen, um nachteilige Regelungen zu vermeiden. Ist der Vertrag erst einmal unterschrieben, werden die meisten Inhalte verbindlich. Der Schutz des Arbeitnehmers steht bei der Prüfung durch unseren Anwalt für Arbeitsrecht in Esslingen und Stuttgart an oberster Stelle.
Zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wird seitens des Arbeitgebers oftmals ein Aufhebungsvertrag angeboten. Durch diesen wird ein bestehendes Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Es handelt sich um Verträge, welche Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber definieren. Ein Aufhebungsvertrag regelt beispielsweise die Höhe einer möglichen Abfindung oder eine vereinbarte Freistellung des Arbeitnehmers. Die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrages ist gemäß § 623 BGB an die Schriftform geknüpft. Wir unterstützen an unseren Standorten in Esslingen und Stuttgart sowohl Arbeitgeber beim Aufsetzen als auch Arbeitnehmer bei der Prüfung von Aufhebungsverträgen. Für den erfolgreichen Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist es essenziell, dass sich die Parteien über die Inhalte einig sind.
Schützen Sie sich als Arbeitnehmer vor nachteiligen Regelungen. Die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Aufhebungsvertrag bringt in der Regel eine Sperre des Arbeitslosengeldes mit sich. Die Regelungen des Vertrages sollten die finanziellen Auswirkungen berücksichtigen. Aufgrund unserer langjährigen Expertise im Bereich des Arbeitsrechts haben wir einen Blick dafür, welche Regelungen den individuellen Bedürfnissen beider Parteien am besten gerecht werden. Dabei werden sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch die des Arbeitnehmers bestmöglich berücksichtigt. Wird ein Aufhebungsvertrag mit entsprechend ungünstigem Inhalt einmal unterschrieben, kann er kaum rückgängig gemacht werden. Aus diesem Grund ist eine professionelle Prüfung durch des Vertrags von wesentlicher Bedeutung.
Im Rahmen einer Kündigung wird häufig die Thematik der Abfindung angesprochen. Insbesondere wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, bietet dieser dem Arbeitnehmer eine Abfindung an. Unter einer Abfindung versteht sich eine einmalige Zahlung, welche dem Arbeitnehmer den Verlust des Arbeitsplatzes finanziell ausgleichen soll. Einen Anspruch auf Abfindung hat der Arbeitnehmer in der Regel jedoch nicht. Ausnahmen gelten nur, wenn solche in Arbeits- oder Tarifverträgen bereits vorab vereinbart wurden. Nicht selten wird auf den Arbeitnehmer Druck ausgeübt, um schnell die Vereinbarung über die Höhe der Abfindung zu unterschreiben. Eine Unterschrift sollte dennoch nicht übereilig getätigt werden, da für Arbeitnehmer häufig Stolperfallen mit finanziellen Nachteilen drohen.
Eine Abfindung kann nach § 1a Kündigungsschutzgesetz im Rahmen der Kündigung angeboten werden. Alternativ haben die beiden Parteien die Möglichkeit, diese Einmalzahlung im Nachgang zu verhandeln. Die freiwillige Abfindung ist unter Arbeitgebern ein beliebtes Mittel, um den Arbeitnehmer von einer Kündigungsschutzklage abzuhalten. Sofern die Höhe der Abfindung angemessen ist, kann sie auch für den Arbeitnehmer einen Vorteil darstellen. Vor der Unterschrift unter einer Vereinbarung über eine Abfindung sollte unbedingt ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden. Als Kanzlei für Arbeitsrecht prüfen wir die Angemessenheit der Abfindung, da die Unterzeichnung einer solchen Vereinbarung mitunter eine Sperre des Arbeitslosengelds nach sich ziehen kann. Die vereinbarte Summe muss solche finanziellen Einbußen daher berücksichtigen. Zudem ist die Einmalzahlung steuerpflichtig, wenn die „Fünftel-Regelung“ nicht angewendet wird. Eine Abfindung lohnt sich immer dann, wenn eine Kündigungsschutzklage nach Prüfung unseres Rechtsanwalts für Arbeitsrecht nicht aussichtsreich erscheint. Wir prüfen gerne, ob Sie einen Anspruch auf eine Abfindung haben und setzen uns intensiv mit der Höhe der zu erwartenden Zahlung sowie steuerrechtlichen Problematiken auseinander.
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