Der Erbfall ist nicht selten die größte Gefahr für geschaffenes Vermögen. Erbauseinandersetzungen oder auch die anfallende Erbschaftssteuer können große Werte vernichten. Nicht selten gilt es auch wichtige – vor allem sehr kurze – Fristen zu beachten.
Wir beraten Sie daher schon bei der Nachlassplanung und vertreten Sie auch bei allen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erbfall und dem Erbrecht.
Unsere langjährigen Erfahrungen reichen dabei von privaten Erbregelungen (Testament, Erbvertrag) über die Unternehmensnachfolge, die Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen bis hin zu erbschaftssteuerlichen Aspekten. Auch in den Bereichen „Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Unsere Tätigkeit als Nachlassinsolvenzverwalter und die Übernahme von Testamentsvollstreckungen runden das Fachgebiet „Erbrecht“ ab.