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Steuerrecht

Ohne die Berücksichtigung des Steuerrechts und die hierdurch ausgelösten Steuereffekte ist eine mandantenorientierte und interessengerechte Rechtsberatung nicht möglich.

Steuerrechtlich beraten wir im Schnittpunktbereich von Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht. Bei komplexen und umfangreichen steuerrechtlichen Themenbereichen ziehen wir im Bedarfsfall Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater aus unserem bundesweiten Netzwerk unterstützend hinzu.

Anwalt Steuerrecht in Stuttgart und Esslingen
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Übersicht

Das Steuerrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, welches einem stetigen Wandel und einer herausfordernden Rechtsprechung unterliegt. Ohne die Berücksichtigung des Steuerrechts und die hierdurch ausgelösten Steuereffekte ist eine mandantenorientierte und interessengerechte Rechtsberatung nicht möglich. Bei steuerlichen Fragestellungen können wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wir individuelle Konzepte entwickeln, präzise Planungen umsetzen und im Ergebnis die Steuerlast für Unternehmen senken. Dabei berücksichtigen wir sämtliche steuerlichen und unternehmerischen Besonderheiten. Ob im Steuerstreitverfahren, bei der Vertretung bei Betriebsprüfungen oder bei einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung – wir stehen Ihnen kompetent und zuverlässig zur Seite.

Inhaltsverzeichnis

Steuerrecht

Steuereffekte in Krise und Insolvenz

In der Krise oder Insolvenz eines Unternehmens können sich unterschiedliche Steuereffekte abbilden. Grundsätzlich führt eine Unternehmenskrise nicht zu einer Änderung der fortlaufenden Besteuerung eines Unternehmens. Es können sich jedoch Besonderheiten im Hinblick auf das Steuerfestsetzungsverfahren ergeben. Zudem können einzelne Sanierungsmaßnahmen steuerliche Folgen auslösen. Im Rahmen der Besteuerung eines Unternehmens sind die Ertragsteuern zu beachten. Dabei handelt es sich um die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer sowie die Gewerbesteuer. Die einzelnen Steuerarten sind abhängig von dem jeweiligen Steuersubjekt. Daher kommt es bei der Frage nach Steuereffekten in Krise und Insolvenz insbesondere auch auf die Rechtsform des Unternehmens an.

Führen Sie ein Einzelunternehmen, treten die einkommensteuerlichen Folgen einer Sanierung unmittelbar bei Ihnen als Einzelunternehmer ein. Anders verhält es sich, wenn es sich bei dem Krisenunternehmen um eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse handelt, welche selbst körperschaftsteuerpflichtig ist. Hierbei treten die steuerlichen Folgen von Sanierungsmaßnahmen nach dem Trennungsprinzip unmittelbar bei der Gesellschaft und nicht bei den Gesellschaftern ein. Im Rahmen einer Krise oder Insolvenz können sich verschiedene ertragsteuerliche Problemfelder ergeben. Eine krisenbedingte Umstrukturierung eines Unternehmens kann beispielsweise dazu führen, dass stille Reserven aufgedeckt und anschließend versteuert werden müssen. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Steuerrecht empfiehlt sich daher insbesondere für eine korrekte Einschätzung der Folgen durch eine Insolvenz. Als Kanzlei für Wirtschaftssteuerrecht begleiten wir Sie zielführend durch eine Unternehmenskrise oder Insolvenz.

Steuerrecht

Steuerwirkungen im Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht gibt es unterschiedliche Steuerwirkungen, welche durch gewisse Handlungen oder Entscheidungen entstehen können. Insbesondere bei einer Unternehmenstransaktion sind die beiden Unternehmer mit den steuerlichen Auswirkungen dieser Transaktion konfrontiert. Die Steuerwirkungen können dabei sowohl den Käufer als auch den Verkäufer treffen. Im Hinblick auf den Verkäufer kann ein Unternehmensverkauf beispielsweise Auswirkungen in Form einer Beschränkung von steuerlichen Verlustvorträgen haben. Als Rechtsanwälte für Steuerrecht stehen wir Ihnen beratend zur Seite und finden die bestmögliche Lösung für Ihre Interessen.

Bei Unternehmenskäufen bzw. Unternehmensverkäufen gehen die Absichten sowie Ziele von Käufer und Verkäufer häufig weit auseinander. Der Käufer möchte einen möglichst niedrigen Kaufpreis zahlen und den gezahlten Preis möglichst zeitnah einkommensmindernd einsetzen. Damit kann der Jahresüberschuss geschmälert werden und es müssen weniger Steuern gezahlt werden. Der Verkäufer hat hingegen das Ziel, einen hohen Kaufpreis nach Steuern zu erzielen. Mit Verhandlungsgeschick und fachlicher Expertise gleicht unser Anwalt für Steuerrecht diese wirtschaftlichen und steuerlichen Interessen bestmöglich aus. Grne helfen wir Ihnen weiter.

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Steuerwirkungen im Erbrecht

Im Zusammenhang mit einer Erbschaft kann die Besteuerung von Unternehmen oder Anteilen von Unternehmen sehr komplex sein. Je nach Höhe kann die Erbschaftssteuer für ein Unternehmen von hoher Relevanz sein. Aus diesem Grund sollten bereits vor dem Erbfall entsprechende Regelungen getroffen werden, welche die anfallende Erbschaftssteuer bereits berücksichtigen. Hierbei lassen sich die Möglichkeiten zu steuerlichen Begünstigungen sowie Unternehmensbewertungen nutzen. Bei der Planung der Unternehmensnachfolge empfiehlt es sich, einen versierten Rechtsanwalt für Steuerrecht zu konsultieren. Mit unserer Expertise an den Standorten Esslingen und Stuttgart beraten und unterstützen wir Sie gerne in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen zur Unternehmensnachfolge.

Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) und betrifft jeden Erwerb von Todes wegen. Aus diesem Grund sind sowohl alleinerbende Unternehmensnachfolger, Miterben als auch Vermächtnisnehmer sowie pflichtteilsberechtigte Angehörige von Unternehmen hiervon betroffen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Erbschaftssteuer zu senken. Es empfiehlt sich, bereits frühzeitig mit der Planung zu beginnen, um die Befreiungs- und Verschonungsregeln effizient zu nutzen. Die Schenkung ist ein beliebtes Werkzeug, um die anfallende Steuer zu reduzieren. Die Voraussetzungen finden sich insbesondere in §§ 13a, b ErbStG. Welche Möglichkeiten für Ihr Unternehmen infrage kommen, können wir im Rahmen einer Beratung eruieren. Zu den Gestaltungsmöglichkeiten der Steuerminimierung gehört beispielsweise eine frühzeitige und optimale Aufteilung des betrieblichen Vermögens auf potenzielle Nachfolger. Durch die Aufteilung zu Lebzeiten sowie im Erbfall können Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze bestmöglich ausgenutzt werden. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Steuerrecht treffen wir individuelle Regelungen und planen die Unternehmensnachfolge strukturiert und effizient.

Koslowski & Traub Rechtsanwälte

In schwierigen Zeiten ein zuverlässiger Partner

Ohne die Berücksichtigung des Steuerrechts und die hierdurch ausgelösten Steuereffekte ist eine mandantenorientierte und interessengerechte Rechtsberatung nicht möglich.

Steuerrechtlich beraten wir im Schnittpunktbereich von Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht. Bei komplexen und umfangreichen steuerrechtlichen Themenbereichen ziehen wir im Bedarfsfall Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater aus unserem bundesweiten Netzwerk unterstützend hinzu.

Gerne helfen wir Ihnen weiter.
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Vertretung im behördlichen und finanzgerichtlichen Steuerstreitverfahren

Behördliche oder finanzgerichtliche Streitigkeiten können sich je nach Streitpunkt in die Länge ziehen und dadurch hohe Kosten verursachen. Zudem können Sie unangenehm sein und unterschiedliche Folgen haben, weshalb sich ein Rechtsanwalt für Steuerrecht in jedem Fall lohnen kann. Ein behördliches oder finanzgerichtliches Steuerstreitverfahren kann immer dann entstehen, wenn ein Unternehmen Einspruch oder Widerspruch gegen eine Maßnahme der Finanzbehörde einlegt. Insbesondere finanzgerichtliche Steuerstreitverfahren entstehen durch Erhebung einer Klage vor dem Finanzgericht. Bereits wenn ein solches Verfahren aufkommt, sollte unserer erfahrener Rechtsanwalt für Steuerrecht hinzugezogen werden. Wir unterstützten Sie sowohl bei gerichtlichen als auch bei außergerichtlichen Steuerstreitverfahren. Je nach Streitgrund analysieren wir Ihre Möglichkeiten und wählen eine geeignete Maßnahme.

Wenn Sie einen Fehler in dem Steuerbescheid Ihres Unternehmens vermuten, reagieren wir als Kanzlei für Steuerrecht in Esslingen und Stuttgart schnell und entwickeln mit Ihnen eine individuelle Strategie. Dabei können wir gewährleisten, dass wichtige Einspruchs- oder Klagefristen eingehalten werden und wir Sie bei komplexen Frage- und Problemstellungen kompetent unterstützen.

Steuerrecht

Vertretung bei Betriebs-/Außenprüfungen

Die Anmeldung einer Betriebs- oder Außenprüfung ist für Unternehmen in der Regel unangenehm. Rechtsgrundlage für eine Betriebsprüfung bilden die Abgabenordnung sowie die Betriebsprüfungsordnung. Sie nimmt viel Zeit in Anspruch, bindet Ressourcen und Sie müssen sich als Unternehmer mit den verschiedensten Fragen auseinandersetzen. Daher ist eine Betriebsprüfung auch bei Unternehmen nicht sehr beliebt, welche ihre Steuern korrekt berechnen und zahlen. In der Praxis wird eine Betriebsprüfung häufig während der regulären Geschäftszeiten durchgeführt, wodurch es zu einem hohen zusätzlichen Aufwand für ein Unternehmen kommen kann.

Viele Prüfungsgesellschaften fordern bereits vor der eigentlichen Prüfung verschiedenste Informationen und Nachweise an. Neben den Jahresabschlüssen sowie Steuererklärungen können auch Einnahmen-Überschussrechnungen sowie Nachweise zu einzelnen Positionen des Jahresabschlusses angefordert werden. Weiterhin kann der Prüfer auch bei Geschäftspartnern oder Banken zusätzliche Informationen einholen. Lassen Sie sich als Unternehmer hierdurch nicht verunsichern. Kontaktieren Sie unseren Rechtsanwalt für Steuerrecht, um Ihre Rechte bei diesem Prozess zu schützen. Gemeinsam bereiten wir Ihr Unternehmen auf die Betriebsprüfung vor und analysieren mögliche Risiken und Diskussionspunkte. Mit unserer Fachexpertise sowie Verhandlungsgeschick handeln wir das bestmögliches Ergebnis für Sie aus. Doch auch wenn die Betriebsprüfung bereits abgeschlossen ist und einige Punkte strittig sind, können wir Sie mit der Einlegung von Rechtsmitteln unterstützen.

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Steuerstrafrecht

Wer gegen eine gesetzliche Regelung der Abgabenordnung verstößt, steht vor einer Reihe strafrechtlicher Problemstellungen. Weiterhin bestehen steuerliche Fragestellungen, welche umgehend geklärt werden müssen. Aufgrund der Komplexität und des stetigen Wandels des Steuerrechts passiert es recht schnell, dass rechtliche Vorschriften übersehen werden. Die Folge ist die Verdächtigung einer Steuerstraftat. An dieser Stelle ist es wichtig, schnell und direkt zu handeln, um die Vorwürfe umfassend zu klären. Aus diesem Grund bieten wir an unseren Standorten in Esslingen und Stuttgart Ihnen eine umfassende und fundierte Rechtsberatung zu sämtlichen Steuerstraftaten mit kurzfristiger Terminvergabe an.

Steuerstraftaten können durch unterschiedliche Maßnahmen oder Verfahren aufgedeckt werden. Insbesondere die Steuerfahndung wird durch Betriebsprüfer, automatisierte Kontrollmitteilungen oder Dritte auf potenzielle Steuerstraftaten aufmerksam gemacht und kann diesen gezielt nachgehen. Die Verdächtigten sind während des Ermittlungsverfahrens einer eingehenden Prüfung durch die Steuerfahndung ausgesetzt. An dieser Stelle ist auch die Durchsuchung von Geschäftsräumen sowie das Beschlagnahmen von Geschäftsunterlagen ein häufiges Mittel der Prüfung. Unser Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht kann Ihre Rechte an dieser Stelle verteidigen und Sie sowie Ihr Unternehmen bestmöglich schützen. Insbesondere im Rahmen der Durchsuchung können Ihre Rechte auf diese Weise optimal gewahrt werden. Eine Strafandrohung der Vorschriften der Abgabenordnung sollten aufgrund des hohen Strafmaßes bei Steuerhinterziehung nicht unterschätzt werden. Da selbst der Versuch der Steuerhinterziehung strafbar ist, sollten Sie nicht zögern, unsere Kanzlei zu konsultieren.

Steuerrecht

Selbstanzeige

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen wissentlich oder unwissentlich Steuern hinterzogen haben, droht Ihnen nach einer Verurteilung eine hohe Freiheitsstrafe. Im Hinblick auf die bewusste Steuerhinterziehung soll die Chance auf Straffreiheit einen Anreiz zur freiwilligen Nacherklärung darstellen. Durch die strafbefreiende Selbstanzeige hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, um die strafrechtlichen Konsequenzen zu begrenzen und einer möglichen Verurteilung zu entgehen. Nach Abgabe dieser Selbstanzeige müssen Sie sich nicht mehr vor einer Steuerfahndung oder möglichen Entdeckung fürchten. Sie eröffnet Unternehmern eine attraktive Chance auf Straffreiheit. Machen Sie als Unternehmer bei einer Selbstanzeige etwaige Fehler, können Sie dennoch belangt werden und sind nicht vor einer Strafe geschützt. In der Folge drohen hohe Steuernachzahlungen bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Es ist dringend davon abzuraten, diese Thematik zu unterschätzen. Die strafrechtliche Verjährung bei einer Steuerhinterziehung beträgt bis zu zehn Jahre. Sie hängt individuell vom Einzelfall ab und berechnet sich nicht bei allen Steuerarten gleich. Durch diese recht langen Verjährungsfristen ist das Entdeckungsrisiko für Unternehmen grundsätzlich hoch.

In jedem Fall ist ein Rechtsanwalt für Steuerrecht zu konsultieren, welcher die individuellen Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen berücksichtigt. Mit einem erfahrenen und auf das Steuerrecht spezialisierten Anwalt können Sie eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige stellen. Um dies zu gewährleisten, leiten wir unverzüglich und diskret die notwendigen Schritte ein und beraten Sie umfassend zu allen möglichen Fragestellungen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und unterstützen Sie bestmöglich.

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