Ohne die Berücksichtigung des Steuerrechts und die hierdurch ausgelösten Steuereffekte ist eine mandantenorientierte und interessengerechte Rechtsberatung nicht möglich.
Steuerrechtlich beraten wir im Schnittpunktbereich von Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht. Bei komplexen und umfangreichen steuerrechtlichen Themenbereichen ziehen wir im Bedarfsfall Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater aus unserem bundesweiten Netzwerk unterstützend hinzu.
